Menu
Menü
X

§ 38a KDO Entgeltumwandlung für Sachleistungen ( 1 ) Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann die Entgeltumwandlung für eine Sachleistung gemäß § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in Form der Überlassung von Fahrrädern vereinbart werden. ( 2 ) Bei der Entgeltumwandlung für Sachleistungen werden die Entgeltansprüche der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters um den umzuwandelnden Entgeltbetrag herabgesetzt. Der Arbeitgeber gewährt stattdessen steuerfreie bzw. pauschal zu besteuernde Vergütungsbestandteile nach § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. ( 3 ) Umgewandelt werden können ganz oder teilweise die künftigen Ansprüche auf einzelne oder mehrere Bestandteile des Entgelts nach § 30. Die Umwandlung von Teilen des laufenden Entgelts kann nur mit gleichbleibenden monatlichen Beträgen erfolgen. Die Entgeltumwandlung für Sachleistungen ist unter Berücksichtigung etwaiger weiterer Entgeltumwandlungen zulässig, soweit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter das Mindestentgelt gleich welcher Rechtsgrundlage verbleibt. ( 4 ) Im Zuge der Entgeltumwandlung ist der Dienstvertrag vor der Entstehung der Entgeltansprüche entsprechend den Absätzen 1 bis 3 zu ändern

top