Alle Mitarbeitende im Dekanat Kronberg haben die Möglichkeit nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten, Leistungen aus dem Familienbudget zu beantragen: Folgende freie Tage und finanzielle Zuschüsse können beantragt werden.
Übersicht Freistellungen
Stand 01.01.2026
Die Arbeitsbefreiung gemäß § 53 (1) Nr. 1a KDO wird von einem Arbeitstag auf bis zu vier Arbeitstage pro Kalenderjahr erweitert. Die Arbeitsbefreiung wird auch dann gewährt, wenn die betreffenden Personen nicht im Haushalt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin leben. Voraussetzung für die zusätzliche Arbeitsbefreiung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. (Kosten für die zusätzliche Befreiung werden dem Arbeitgeber erstattet) Die Regelung gilt für Teilzeitbeschäftigte entsprechend.
Die Arbeitsbefreiung gemäß § 53 (1) Nr. 3 KDO über zwei Arbeitstage pro Kalenderjahr wird auf bis zu drei Arbeitstage erweitert. Sie wird dahingehend ausgeweitet, dass die Bestimmung auch für außerhalb des eigenen Haushaltes der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters lebende Personen gilt. Die Arbeitsbefreiung kann auch an einzelnen Tagen genommen werden. (Kosten für die zusätzliche Befreiung werden dem Arbeitgeber einmal jährlich erstattet).
Die Arbeitsbefreiung gemäß § 53 (1) Nr.4 KDO wird von einem Arbeitstag auf bis zu 2 Arbeitstage erweitert.
Die Arbeitsbefreiung gemäß § 53 (1) Nr. 6 KDO wird ausgeweitet und umfasst folgende Fallgestaltungen: Taufe eines Kindes, eigene Taufe, Konfirmation oder Erstkommunion eines Kindes oder vergleichbarer biografisch-religiöser Feste anderer Religionen, der Trauung eines Kindes oder kirchlichen Trauung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
Arbeitsbefreiung von einem Tag bei Ausfall der Betreuungsperson für ein Kind bis 12 Jahre, ebenfalls bei Ausfall der Betreuungsperson für eine/n zu pflegende/n Angehörigen.
(Kosten für die zusätzliche Befreiung werden dem Arbeitgeber einmal jährlich erstattet).
Übersicht Zuschüsse
Stand 01.01.2026
1. Zuschuss für Teilnahme an einer Ferienmaßnahme: Kinder- und Jugendfreizeit, Ferienspiele, Konfirmandenfreizeit, Klassenfahrt (bis Ende Schulabschluss) für die Kinder von Mitarbeitenden in Höhe von pro Jahr max. 100 €, jedoch nicht mehr als die Höhe des Teilnehmerbeitrags
Nachweis: Rechnung/Überweisung und Teilnahmebescheinigung
2. Zuschuss zu einer Familienfreizeit sowie von Bildungsreisen (der Mitarbeitenden) des Dekanat Kronberg und der jeweils angeschlossenen Kirchengemeinden. Pro Jahr für Mitarbeitende gegen Vorlage der Rechnung 156 € (Mitarbeiter*in), 104 € (Partner*in), 52 € (pro Kind)
Nachweis: Rechnung/Überweisung und Teilnahmebescheinigung
3. Zuschuss für Teilnahme an einer Familienbildungsmaßnahme (z.B. Seminare zu Erziehung Fragen, zum Umgang mit pflegebedürftigen Angehörigen, zu Partnerschaft Fragen etc.) max. 50 € pro Jahr
Nachweis: Vorlage der Rechnung/Überweisung und Teilnahmebescheinigung
4. Kinderbetreuungskosten:
Krippe bis zu 300 € pro Jahr und Kind
Kita/ Hort bis zu 150 € pro Jahr und Kind
Tageseltern bis zu 300 € pro Jahr und Kind
Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung
5. Ausbildungs- und Studienunterstützung eigener Kinder:
50 €/Kind für geringfügig Beschäftigte, 250 €/Kind für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pro Halbjahr bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums. Die Altersgrenze, bis zu der einen Unterstützung gewährt wird, liegt bei 25 Jahren.
Nachweis: Ausbildungsvertrag bzw. Studienbescheinigung und Nachweis Kindergeldbezug
6. Brillenpauschale 200 € pro Jahr
Nachweis: personenbezogene Rechnung
7. Zahnärztliche Leistungen (keine Zahnreinigung) 150 € pro Jahr
Nachweis: personenbezogene Rechnung
8. Gesundheitsförderung:
Kurse (z.B. Rückenschule, Yoga, Pilates, Feldenkrais, Stressbewältigung)
Aktive Mitgliedschaft im Sportverein, Fitness-Studio, Reha-Maßnahmen bis max. 200 € pro Jahr.
Nachweis: Rechnungen der Kurse bzw. der Mitgliedschaft
9. Einschulungsbeihilfe (Kita/Grundschule – Grundschule/weiterführende Schule), max. 100 € pro Kind und Jahr.
Nachweis: Schulbescheinigung
10. Fahrkostenzuschuss zur Schule für Kinder bis zur 10. Klasse (Wegstrecke muss mindestens 2 km betragen), bis zu 100,- € pro Kind und Jahr bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Nachweis: Ablehnungsbescheid der Antragsstelle, Rechnung oder Ticket.
11. Zuschuss für pflegende Angehörige bis zu 200,-€/Jahr
Nachweis: Pflegebescheid des Medizinischen Dienstes; ein Nachweis des Pflegegrads ist beizufügen.
12. Bestattungsbeihilfe bei Tod von Ehepartner*in, Lebenspartner*in, Kind, 500 €
Nachweis: Sterbeurkunde
Bestattungsbeihilfe bei Tod von Mitarbeitenden in Höhe von max. 500 €, wenn an deren Angehörige Sterbegeld im Sinne der KDO gezahlt wird.
Nachweis: Sterbeurkunde und Nachweis über Zahlung des Sterbegeldes
Finanzielle Hilfe in besonderen persönlichen Notlagen von Mitarbeitenden bzw. ihrer Familien.
Über die Vergabe von Mitteln entscheidet der Beirat Familienbudget nach Bestandsaufnahme der bereits verausgabten Mittel.
Die aktuellen Formulare finden Sie auf der Homepage des Ev. Regionalverwaltungsverbandes Oberursel: ervo.de
unter den Downloads für Personal