Menu
Menü
X

Fortbildung

Merkblatt zu Fortbildung / Weiterbildung / Schulung / Supervision

A - Definitionen

Fortbildung:

Fortbildungen sind kurz- oder mittelfristige Maßnahmen der beruflichen Bildung ohne berufsqualifizierenden Ab[1]schluss. Sie stehen im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsbereich. Sie sind freiwillig.

Weiterbildung:

Weiterbildungen sind langfristige Maßnahmen der beruflichen Bildung, die zu einem berufsqualifizierenden Ab[1]schluss führen. Sie sind berufsbegleitend und dienen entweder der Schwerpunktsetzung im bestehenden Arbeits[1]feld oder weiterer beruflicher Perspektive.

Schulung:

Schulungen sind entweder Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung oder dienen der allgemeinen Personalent[1]wicklung. Sie sind notwendig, um die Anforderungen am jeweiligen Arbeitsplatz zu erfüllen. Sie werden vom Ar[1]beitgeber veranlasst.

Supervision:

Supervision ist eine Form und Methode der berufsbezogenen Beratung mit dem Ziel aufgabenbezogener persönli[1]cher und institutioneller Reflexion, z.B. zur Rollenklärung, zur Konfliktlösung o.ä. Sie wird angeboten als Fallsuper[1]vision, Einzelsupervision, Teamsupervision, Gruppensupervision und Leitungssupervision. Sie kann im Konfliktfall vom Dienstvorgesetzten angeordnet werden.

 

 

Genehmigungsverfahren:

Fortbildungsurlaub ist beim Anstellungsträger und hier beim zuständigen Dienstvorgesetzten zu beantragen. Der An[1]stellungsträger kann den Antrag ablehnen, wenn dringende dienstliche Belange entgegenstehen; er muss ihn ableh[1]nen, wenn das Fortbildungsangebot nicht von der Kirchenverwaltung (zuständig: Referat Personalförderung und Hochschulwesen, Referent/in für Angebotsentwicklung) anerkannt ist. Die Ablehnung muss begründet werden.

Der Dienstvorgesetzte entscheidet, ob ein Kurs ggf. als Schulung anerkannt wird. Nach Abschluss der Maßnahme ist dem Anstellungsträger eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen.

Supervision wird beim Anstellungsträger beantragt. Zuständig für die Genehmigung ist die oder der Dienstvorgesetzte.

Genehmigungsfähig sind i.d.R. 10 Einheiten (1 Einheit: 60-90 Min., Gruppensupervision: 90 – 180 Min.), Verlängerung ist im Einzelfall auf Antrag möglich.

Erforderlich ist ein Supervisionsvertrag zwischen Supervisand/in, Supervisor/in und Arbeitgeber über Beteiligte, Zeit, Dauer, Ort, Kosten, Ziel, Form, Methoden, Formen der Auswertung, Verschwiegenheit und Umgang mit strukturellen Informationen.

Teilnahmebedingungen bei Fortbildungen und Weiterbildungen:

Die Kursanmeldung erfolgt durch den/die Mitarbeiter/in direkt beim Veranstalter. Kann der/die Mitarbeiter/in kurz[1]fristig nicht teilnehmen, trägt er/sie die Kosten aus der Vertragsverletzung. Ausnahme: Eigene oder Erkrankung eines Kindes oder dringende, vom Anstellungsträger veranlasste Anwesenheit am Arbeitsplatz. Im ersten Fall übernimmt der Anstellungsträger den zugesagten Zuschuss, im zweiten sämtliche entstandenen Kosten.

Bildungsurlaub:

Der Anspruch auf Bildungsurlaub nach staatlichen Rechtsvorschriften gilt unabhängig von den Regelungen der EKHN.

 

 

top